Förderungen des NÖ Landesjagdverbandes

Förderung der Jagdhundeführung

Förderungsbeitrag

Jedes Verbandsmitglied kann bei der Landesgeschäftsstelle einen Antrag auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrages für Jagdhundeführung einbringen. Der Förderungsbeitrag beträgt € 200,-- und wird dann zuerkannt, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Erfordernisse

  1. Dem Antrag ist ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw. Suche des Österr. Jagdgebrauchshunde-Verbandes anzufügen. Dabei hat der zu fördernde Hund die vorgeschriebene Mindestleistung zu erbringen. Der zu fördernde Hund ist vom Antragsteller ( = Hundebesitzer) selbst abzurichten und bei der Prüfung nachweislich selbst zu führen.

  2. Dem Ansuchen ist unbedingt der Original-FCI-Abstammungsnachweis des zu fördernden Hundes anzuschließen.

  3. Der Antrag muss unbedingt innerhalb von 4 Jahren ab Wurfdatum des zu fördernden Hundes beim NÖ Landesjagdverband eingebracht werden.

  4. Die Zuerkennung des Förderungsbeitrages ist an die Bewilligung des NÖ Landesjagdverbandes gebunden.

Nachzuweisende Mindestleistungen

  1. Bei Vorstehhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:

a) Feldprüfung 1. Preis oder

b) Wasserprüfung 1. Preis oder

c) Feld und Wasserprüfung mindestens den 3. Preis.

  1. Schweißhunde müssen an einer Vorprüfung teilnehmen und diese bestehen.

  2. Brackierhunde müssen mindestens an einer Gebrauchsprüfung teilnehmen und hiebei mindestens den 3. Preis oder bei einer Schweißprüfung mindestens den 2. Preis erreichen.
     

  3. Stöberhunde müssen mindestens an einer Gebrauchsprüfung teilnehmen und hiebei mindestens den 3. Preis erreichen.
     

  4. Bei Erdhunden werden folgende Prüfungen anerkannt:

a) Anlageprüfung ober und unter der Erde mindestens den 2. Preis oder

b) Gebrauchsprüfung mindestens den 3. Preis.

  1. Beagles, Bassets und Laufhunde müssen an einer Gebrauchsprüfung teilnehmen und hiebei mindestens den 2. Preis erreichen.
     

  2. Retriever müssen bei einer Gebrauchsprüfung mindestens den III. Preis oder bei einer Bringleistungsprüfung mindestens den III. Preis erreichen.

Mitwirkung der kynologischen Vereine

Die kynologischen Vereine haben sich verpflichtet, Hunde unserer Verbandsmitglieder bei den zu veranstaltenden Prüfungen bzw. Suchen auch ohne Mitgliedschaft zum jeweiligen Verein zu prüfen, wobei nur das gleiche Nenngeld wie für Vereinsmitglieder zu zahlen ist. Bezüglich der Prüfungsanmeldung haben sich die Hundebesitzer mit dem kynologischen Verein in Verbindung zu setzen.

Allfälliges

Innerhalb von vier Jahren kann pro Hundebesitzer (=Hundeführer) jeweils nur für einen Hund einer Rasse ein Förderungsbeitrag zuerkannt werden.

Auf die Zuerkennung eines Förderungsbeitrages besteht kein Rechtsanspruch. Der NÖ Landesjagdverband behält sich notwendige Reglementänderungen vor.

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Wildökoland-Aktion

Ziel dieser Aktion ist eine Lebensraumverbesserung - Schaffung von Deckung und Äsung sowie Setz- und Brutgelegenheiten - für die Wildtiere langfristig herbeizuführen und zu sichern.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Antragstellung durch den Grundeigentümer und den Jagdausübungsberechtigten an den NÖ Landesjagdverband (Antragsformular).

  • Subventionswürdiger Zweck und Standort.

  • Verpflichtung zur Auspflanzung, Pflege und Erhaltung auf 20 Jahre.

Umfang der Förderung:

  • 100  % der Beratung und Planung (kostenlos).

  • 70 % der Pflanzgutkosten für

    • Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen in deckungsarmen Feldrevieren;

    • Anpflanzung von fruchttragenden Bäumen in Waldrevieren;

    • Anpflanzung von Verbissgehölzen bei gleichzeitiger Auspflanzung von fruchttragenden Bäumen;

    • Baumschutzsäulen und Fegeschutz für projektmäßig ausgepflanzte Bäume.

Die eingereichten Projekte werden nach wildökologischen Gesichtspunkten vom Fachberater des NÖ Landesjagdverbandes geprüft. In allen Fällen muss vorrangig jagdwirtschaftlicher Nutzen und die Verbesserung des Wildtierlebensraumes gegeben sein. Die Pflanzenauswahl, Bepflanzungsart und Bereitstellung von Baumschutzsäulen bestimmt der NÖ Landesjagdverband. Der Bezug des Pflanzgutes erfolgt mit einem Ausfolgeschein bei einer vom NÖ Landesjagdverband bestimmten Baumschule.

Der Förderungsempfänger ist an die im Antragsformular enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere an die ordnungsgemäße Pflanzenausbringung, Pflege, Rodungsausschließung und Kostenbeteiligung gebunden.

Die Pflanzgutkosten und Kosten bereitgestellter Baumschutzsäulen werden zu 70 % vom NÖ Landesjagdverband und 30 % vom Förderungsempfänger laut Übereinkommen im Antragsformular getragen. Durch ein EVN-Sponsoring ist derzeit der Selbstbehalt auf 20 % gesenkt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Ersatzaufforstungen für bewilligte Rodungen nach dem Forstgesetz (§ 18);

  • Pflanzgut, das gleichzeitig von anderen öffentlichen Stellen (z.B. Nö. Landschaftsfonds) gefördert wird;

  • Auspflanzungen, bei denen forstwirtschaftliche Aspekte (Neuaufforstungen, Wiederaufforstungen von Schlagflächen) überwiegen;

  • Rückvergütungen von eigenständig durchgeführten Auspflanzungen.

Der NÖ Landesjagdverband behält sich jede Art von Kontrolle über die Einhaltung der Förderungsrichtlinien vor. 

Der Förderungsempfänger hat dem NÖ Landesjagdverband die aufgelaufenen Kosten zu ersetzen, wenn die Förderungsrichtlinien nicht eingehalten werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die EVN Energieversorgung NÖ AG unterstützt  diese Aktion. Die Kosten für Pflanzgut und Baumschutzsäulen werden zu  60 % vom NÖ Landesjagdverband, zu 20 % von der EVN und zu 20 % vom Förderungsempfänger getragen.

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NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien, Tel. +43-(0)1-4051636-0
Fotos: Weidwerk/Helmut Ctverak, Helmut Heimpel