Leistungskatalog NÖ Landesjagdverband 2012Was bekomme ich eigentlich für meinen Verbandsbeitrag vom NÖ
Landesjagdverband ?
Jeder Inhaber einer nö. Jagdkarte wird für das Kalenderjahr 2012 zur
Verlängerung seiner Jagdkarte folgende Beträge entrichten müssen:
Die Jagdkartenabgabe in der Höhe von Euro 30 ist an das Land Niederösterreich
zu entrichten (der NÖ Landesjagdverband hebt diese Abgabe gemeinsam mit
dem Verbandsbeitrag ein und liefert sie ab). Für Inländer, EWR-Ausländer
und Nicht-EWR-Ausländer wurde die Jagdkartenabgabe von der NÖ
Landesregierung in gleicher Höhe festgesetzt.
Der Verbandsbeitrag, der von der Vollversammlung (Landesjägertag) beschlossen und von der NÖ Landesregierung genehmigt
wurde, ist an den NÖ Landesjagdverband zu bezahlen. 2012 beträgt dieser
Verbandsbeitrag für alle Serviceleistungen
- für Inländer und EWR-Ausländer (Staatsangehörige eines EWR-Staates
oder Schweiz)
Euro 96.-
- für Ausländer aus einem Nicht-EWR-Staat
Euro 145.-.
EWR-Staaten sind alle 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und
Norwegen.
ACHTUNG:
Durch die Bestimmungen des neuen Waffengesetzes 1996 (zahlreiche
Ausnahmen für Inhaber einer gültigen Jagdkarte!) ist eine rechtzeitig
verlängerte Jagdkarte heute wichtiger denn je! Dies gilt besonders bei
Jägern mit Waffenpässen, die anlässlich einer Überprüfung der
Verlässlichkeit die gültige Jagdkarte vorweisen können.
Die Serviceleistungen des NÖ Landesjagdverbandes werden für
2012 in einen Jäger-Rucksack gepackt:
Abo der Jagdfachzeitschrift „WEIDWERK“
Österreichs auflagenstärkstem Jagdmagazin. Das WEIDWERK, zeitgemäß
im Inhalt und modern im Aussehen, orientiert
sich an den Bedürfnissen des Jägers von heute und informiert monatlich
auf 80 Seiten über Aktuelles und Wissenswertes in allen jagdlichen
Interessensbereichen.
Jagdhaftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben!
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und/oder
Sachschäden aus den Risken der Jagd, des Besitzes und Gebrauches von
Schusswaffen, der Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und
von bis zu zwei Beizvögeln, der Fangjagd und der Verwendung von
Reviereinrichtungen. Deckungssumme € 2.000.000,–. Geltungsbereich ganz
Europa. Deckungserweiterung für Österreich: Versichert sind auch
Personen- oder Sachschäden bis € 3.000.000,- im Rahmen eines
Traktorunfalls, wenn mit Traktoren oder Anhängern im Zusammenhang mit
einer Jagd, Jagdvorbereitung oder unmittelbar nach der Jagd Personen
befördert werden, welche als Jäger, Treiber oder sonstige Helfer an der
Jagd teilnehmen oder teilgenommen haben. Dies auch dann, wenn der
Personentransport mit Traktor oder Anhänger gegen geltende Vorschriften
verstoßen sollte.
Jagdunfall-Versicherung
die das Jagdgesetz empfiehlt. Versichert sind Unfälle bei der Ausübung
der Jagd, bei Schießveranstaltungen, bei der Handhabung von Jagdwaffen,
beim Lenken und Benützen eines Kfz im Revier. Deckungssumme Euro
2.180,19 bei Tod, bis Euro 21.801,86 bei Invalidität, Euro 363,37
für Unfallkosten. Geltungsbereich weltweit.
Jäger- und Hilfskräfte-Haftpflichtversicherung
für die Umsetzung der Wildfleisch-Verordnung. Versichert sind Folgen
aus der Wildkörper- und Wildtier-Organkontrolle als Jäger und als
fachlich besonders geschulte Hilfskraft. Deckungssumme Euro 363.365.-
Geltungsbereich Niederösterreich.
Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz
Versichert ist die Vertretung in einem Strafverfahren vor einem
Gericht oder einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht jedoch
vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen in Ausübung der
jagdlichen und hegerischen Tätigkeit. Deckung auch dann, wenn anlässlich
eines Strafverfahrens wegen Nötigung oder Gefährlicher Drohung eine
Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch rechtskräftig erfolgt.
Ausgeschlossen sind Fälle in Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu Lande,
zu Wasser, in der Luft sowie mit Anhängern (Kfz-Lenker, Halter, Eigentümer
usw.). Versichert ist auch der Rechtsschutz in Fällen der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden).
Deckungssumme Euro 100.000.-. Geltungsbereich ganz Europa.
Jagd- und Sportwaffen / Jagdoptik-Versicherung
besonders wichtig für mobile Weidmänner. Versichert sind Jagd- und
Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder
Futteral und Munition bei Elementarereignissen (Brand, Blitzschlag,
Hochwasser ...), Einbruchsdiebstahl und Vandalismus, Diebstahl,
Beraubung, Abhandenkommen, Vertauschen, mechanisch einwirkende Gewalt, Böswilligkeit
von Dritten, Transport und Transportmittelunfällen. Deckungssumme Euro
2.000.- pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt
von Euro 300.-. In erster Linie Wiederherstellung (Reparatur), bei
Zerstörung oder Verlust Ersatz nach dem Zeitwert der Sache bis max. Euro
2.000.-. Geltungsbereich Europa.
Förderungen
für Jagdhunde und Spitzhunde, Unterstützung von Bereichshundeführern.
Förderung des jagdlichen Schießens
Meisterschaften, Leistungsabzeichen, Betrieb und Unterstützung von
Schießstätten in NÖ, Abhaltung von Faustfeuerwaffenkursen
Schulungen, Seminare,
Kurse
in den Bezirken und in der NÖ Jägerschule (z. B. Ausbildung zur
kundigen Person nach LMSVG, Jagdleiterseminare,
Fangjagdseminare, Wildschadens- bewertungskurse etc.), Jungjägerausbildung,
Jagdaufseherweiterbildung
Wildökolandaktion
Subvention von 100 % für Beratung und Planung sowie 80 % der Kosten für Pflanzenmaterial und Baumschutzsäulen
im Rahmen von förderungswürdigen Projekten der Wildökolandaktion,
gemeinsam mit der EVN – jährlich etwa Euro 110.000.-.
Förderung des jagdlichen Brauchtums
in Niederösterreich, Unterstützung von Jagdhornbläsergruppen,
Veranstaltung von Bläserwettbewerben, Veranstaltung der
Landes-Hubertusfeier
Broschüren und Literatur
Bereitstellung von Broschüren und Literatur zu aktuellen Themen
Öffentlichkeitsarbeit
zur Positionierung des NÖ Jagdwesens und zur
Verbesserung des Images der Jagd in der breiten Öffentlichkeit.
Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern, mit Journalisten und
Meinungsbildnern
FACE - Vereinigung europäischer Jagdverbände
Kontakte zum Zusammenschluss der Europäischen Jagdverbände FACE und
zur EU, Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg, Beeinflussung
internationaler Trends gemeinsam mit anderen Landesjagdverbänden
Fachausschüsse
Organisation von Fachausschüssen, von Arbeitsgruppen, Betrieb und
Unterstützung von Versuchsrevieren.
Rechtsberatung
Rechtsauskunft und Rechtsinformation in allen jagdlichen Fragen
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